Zusatz: § 4a wird nicht in die Parkgebührensatzung aufgenommen

Regelmäßige Überpürfung der oberirdischen Parkgebühren mindestens alle zwei Jahre

Beschlussantrag zwei aus der Vorlage 2021/215 wurde zurückgezogen

Beschluss: abweichend beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 1